Gewerbeamt
Anzeigepflicht gemäß § 14 der Gewerbeordnung besteht, wenn ein selbständiger Gewerbebetrieb
- begonnen wird. Falls es Ihnen nicht möglich ist, persönlich zur Gewerbeanmeldung zu erscheinen, kann Ihr Gewerbe auch von einer anderen Person mittels einer von Ihnen ausgestellten Vollmacht angemeldet werden.
- der Betrieb innerhalb der Stadt Wanzleben-Börde verlegt wird,
- ein weiteres Gewerbe hinzugenommen wird
- der Gegenstand des Gewerbebetriebes gewechselt wird,
- eine Teilabmeldung der Tätigkeit erfolgt,
- der Gegenstand des Gewerbes erweitert wird,
- eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle angefangen wird,
- ein gesamter Gewerbebetrieb, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle aufgegeben oder in eine andere Gemeinde verlegt wird oder ein Teilhaber ausscheidet.
Rechtsformen, Gebühren und Voraussetzungen
Einzelunternehmen:
eine einzelne natürliche Person gründet ein Gewerbe
Mitzubringen sind:
- deutsche Staatsangehörigkeit: Personalausweis
- ausländische Staatsangehörigkeit: Pass mit Aufenthaltserlaubnis bzw. -berechtigung
- Gebühr: 15,00 – 60,00 €
GbR:
mindestens zwei natürliche Personen gründen ein gemeinsames Gewerbe Voraussetzung: der Betriebssitz muss der Selbe sein. Jeder Gesellschafter ist anzeigepflichtig!
Mitzubringen sind:
- Personalausweis
- Gesellschaftervertrag (falls vorhanden)
- Gebühr: je Gesellschafter 15,00 – 60,00 Euro
OHG:
alle geschäftsführenden Gesellschafter, das sind i.d.R. alle Gesellschafter müssen eine Gewerbeanzeige erstatten!
Mitzubringen sind:
- Personalausweis
- Gesellschaftervertrag oder Handelsregisterauszug
- Gebühr: je Gesellschafter 15,00 – 60,00 Euro
KG:
jeder persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) und jeder Kommanditist mit Geschäftsführungsbefugnis muss eine Anzeige erstatten!
Mitzubringen sind:
- Personalausweis
- Gesellschaftervertrag oder Handelsregisterauszug
- Gebühr: je Gesellschafter 15,00 – 60,00 Euro
GmbH:
eine GmbH ist eine juristische Person. Anzeigepflichtig ist die GmbH und deren Geschäftsführer.
Mitzubringen sind:
- die persönlichen Daten der Geschäftsführer
- Ausweis der Geschäftsführer
- Handelsregisterauszug des zuständigen Amtsgerichtes (falls noch nicht vorhanden, der Notarvertrag)
- Gebühr: 15,00 - 60,00 Euro
GmbH & Co.KG:
es handelt sich hier um eine Personengesellschaft. Anzeigepflichtig ist somit die GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der Co.KG
Mitzubringen sind:
- die persönlichen Daten der Geschäftsführer
- Ausweis der Geschäftsführer
- Handelsregisterauszüge des zuständigen Amtsgerichtes
- Handelsregisterauszug GmbH (HRB...)
- Handelsregisterauszug GmbH & Co.KG (HRA ...) (falls noch nicht vorhanden, der Notarvertrag)
- Gebühr: 15,00 – 60,00 Euro
Erlaubnispflichtige Gewerbebetriebe
Erlaubnispflichtige Gewerbe sind zum Beispiel:
- Gaststättengewerbe
- Erlaubnis nach § 34 c GewO (Makler- und Bauträger)
- Bewachungsgewerbe
- Spielhallen
Handwerksbetriebe
Wer sich in einem Handwerksberuf selbständig machen möchte, muss im Besitz der dafür notwendigen Voraussetzungen sein (z.B. Meisterprüfung, vergleichbar andere anerkannte Prüfung – Ing. – oder Ausnahmebewilligung). Spezielle Auskünfte erteilt hier die Handwerkskammer Magdeburg. Um einen Handwerksbetrieb anzumelden, muss die o.g. Erlaubnis vorliegen.