Bürgermelder

Unser neuer Bürgermelder ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Wanzleben-Börde eine schnelle und einfache Online-Meldung verschiedener Schadenfälle im Gebiet der Stadt.

Personenbezogene Daten werden nur zur Bearbeitung der Meldung genutzt und nicht veröffentlicht oder weitergegeben.

Bei der Adresseingabe des Schadens bitte auf den genauen Ortsteil achten!

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Anfragen neben dem normalen Tagesgeschäft nicht immer sofort beantwortet werden können und dass die abschließende Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Stadt Wanzleben-Börde

Straßenbeleuchtung
Auf der Strecke vom Bahnhof bis zum südlichen Ortsausgang ist die Straße nachts nur mit einer Straßenlaterne beleuchtet. Die übrigen scheinen defekt oder abgestellt zu sein.
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Verbotswidrige Ablagerungen
Mehrere Tüten Müll am Feldweg.

Antwort:
Vielen Dank für Ihren Hinweis, das Ordnungsamt der Stadt Wanzleben - Börde wird sich dies anschauen und die Abfallbehörde des Landkreis Börde darüber informieren.
Geantwortet am: 17.03.2025 08:04 Uhr
Gehwegschäden
Straßenschäden im Bereich Mitschurinsiedlung 5 bis 16

Antwort:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Bauhof der Stadt reguliert in den nächsten Wochen alle Winterschlaglöcher.
Geantwortet am: 12.03.2025 08:35 Uhr
Straßenbeleuchtung
Straßenbeleuchtung in der Karnipstraße zwischen Haus-Nr. 3 und 4 rechts neben der Doppelgarage zum Grundstück Nr. 3 defekt.
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Antwort:
Sehr geehrter Herr Erlecke, vielen Dank für die Information. Ich habe diese zur Reparatur an den Elektriker weitergeleitet.
Geantwortet am: 10.03.2025 06:31 Uhr
Gehwegschäden
Sehr geehrte Damen und Herren, in Wzl in der Lindenpromenade sind noch mehr Schlaglöcher. 1x in Höhe Physiotherapie am Kreisverkehr und 1x in Höhe Altersheim 30er-Zone. Können Sie bestimmt gleich mitmachen, sobald es wärmer ist. P.S. In Ihrem Meldesystem fehlt die Überschrift "Straßenschäden". Mit besten Grüßen
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Antwort:
Besten Dank für Ihren Hinweis. Es befindet sich nur das Teilstück der Lindenpromenade zwischen Kreisverkehr an der Grundschule und B 246 in der Zuständigkeit der Stadt. Der Rest der Lindenpromenade sowie Bahnhofspromenade und Vor dem Hohen Tor sind Bundesstraßen, welche sich in der Baulast des Bundes befinden und daher durch die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt bzw. durch die dazugehörige Straßenmeisterei Oschersleben bewirtschaftet werden. Lediglich die Unterhaltung der Nebenanlagen (Gehwege, Straßenbegleitgrün, Beleuchtung...) obliegt der Kommune. Aus diesem Grund wird Ihr Hinweis gern an die Straßenmeisterei Oschersleben weitergegeben.
Geantwortet am: 04.03.2025 08:53 Uhr