Friedhofsverwaltung
Die Stadt Wanzleben - Börde unterhält folgende Friedhöfe:
- Wanzleben
- Schleibnitz
- Bottmersdorf
- Klein Germersleben
- Domersleben
- Groß Rodensleben
- Hemsdorf
- Bergen
- Hohendodeleben
- Klein Rodensleben
- Seehausen
- Klein Wanzleben
- Meyendorf
- Remkersleben
- Eggenstedt
- Dreileben
Bestattung
Für die Abwicklung der Bestattung wird in der Regel ein Bestattungsinstitut beauftragt, das alle Formalitäten für eine Bestattung erledigt. Hierzu zählen auch die Absprachen mit der Friedhofsverwaltung (z.B. Terminanmeldung, Grabwahl)
Grabarten
Auf allen Friedhöfen der Stadt Wanzleben - Börde stehen folgende Grabarten zur Auswahl:
1. Reihengrabstätten
Reihengrabstätten werden in laufender Reihenfolge belegt. Sie haben kein Wahlrecht auf eine bestimmt Stätte. Nach Ablauf der Ruhezeit kann das Nutzungsrecht nicht verlängert werden. Reihengrabstätten sind kostengünstiger als Wahlgrabstätten. Es kann nur ein Verstorbener bestattet werden. Angehörige können nicht „beieinander“ liegen. Sie können die Grabstätte gestalten und ihre Verbundenheit zum/zur Verstorbenen zum Ausdruck bringen. Sie haben einen persönlichen Ort der Erinnerung.
Erdreihengrab
Abmessung der Grabstelle: 2,10 m x 0,90 m
Mögliche Belegung: Ein Sarg
Ruhezeit: 20 Jahre
Urnenreihengrab
Abmessung der Grabstelle: 0,70 m x 0,70 m
Mögliche Belegung: Eine Urne
Ruhezeit: 15 Jahre
2. Wahlgrabstellen
Sie können unter den zur Verfügung stehenden Grabstätten wählen. Nach Ablauf der Ruhezeiten haben Sie die Möglichkeit, das Nutzungsrecht individuell zu verlängern. Wahlgrabstätten sind persönliche Grabstätten, auf denen Sie ihre Verbundenheit zu Verstorbenen zum Ausdruck bringen können. Sie können „ihre“ Grabstätten gestalten und haben einen ganz persönlichen Ort der Erinnerung. Angehörige können „beieinander“ ruhen.
Einzelwahlstelle:
Abmessung der Grabstelle: 2,50 m x 1,20 m
Mögliche Belegung: Ein Sarg und zusätzlich zwei weiteren Urnen
Ruhezeit: 25 Jahre
Doppelwahlstelle:
Abmessung der Grabstelle: 2,50 m x 2,40 m
Mögliche Belegung: 2 Särge und zusätzlich 4 weiteren Urnen
Ruhezeit: 25 Jahre
Ihre Wünsche nach größeren Wahlgrabstellen (Mehrfachstätten) tragen Sie bitte persönlich in der Friedhofsverwaltung vor.
Urnenwahlstelle
Abmessung der Grabstelle: 1,20 m x 0,70 m
Mögliche Belegung: 2 Urnen
Ruhezeit: 20 Jahre
3. Familiengrabstellen
Familiengrabstellen gibt es auf dem Friedhof Wanzleben. Dies sind Grabstellen, welche bereits zu Lebzeiten mit einem Nutzungsrecht von 80 Jahren erworben werden können.
Eine Einzelgrabstelle auf einer Familiengrabstätte hat die Abmaße:
3,00 m Länge x 1,60 m Breite.
Mögliche Belegung: 1 Sarg und zusätzlich 2 Urnen
4. Urnengemeinschaftsanlage
Urnengemeinschaftsanlagen sind Grabanlagen, in denen Urnen ohne individuelle Kennzeichnung beigesetzt werden. Die Bestattungsstelle bleibt anonym. Das Ablegen von Blumen, Gebinden und sonstigem Grabschmuck auf der Grabfläche der Urnengemeinschaftsanlagen und den Randsteinen ist nicht erlaubt. Es gibt eine Fläche für die Ablage von Blumen und Kränzen. Die Gemeinschaftsanlagen werden durch die Friedhofsverwaltung gestaltet und gepflegt.
5. halbanonyme Urnengemeinschaftsanlage
Die halbanonymen Urnengemeinschaftsanlagen sind Urnendaueranlagen, in denen die Urnen mit individuellem Grabzeichen beigesetzt werden. Diese Gemeinschaftsanlagen sind als solche von der Gemeinde besonders sorgfältig zu gestalten und zu pflegen.
Das Ablegen von Blumen, Gebinden und sonstigem Grabschmuck auf der Grabfläche der Urnengemeinschaftsanlagen und den Randsteinen ist nicht erlaubt. Es gibt eine Fläche für die Ablage von Blumen und Kränzen. Bei einem Sterbefall können maximal 2 Grabstellen nebeneinander erworben werden. Angehörige können „beieinander“ ruhen.
Grabmale
Grabmale sind Ausdruck des besonderen Gedenkens an die/den Verstorbene/n. Bei der Wahl eines Grabmals bleiben im Rahmen der gemeindlichen Richtlinien eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Das Aufstellen von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen ist nur mit gemeindlicher Genehmigung gestattet.
Bepflanzung und Pflege des Grabes
Für die Bepflanzung und die Pflege der Grabstätten - ausgenommen der Urnengemeinschaftsanlagen (anonym und halbanonym) - sind die Angehörigen bzw. die Nutzungsberechtigten zuständig.
Abschließender Hinweis
Neben den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen sind für die Benutzung der gemeindlichen Friedhöfe die Friedhofssatzung sowie die Gebührensatzung in der jeweils gültigen Fassung verbindlich.
Kontakt:
Stadt Wanzleben - Börde
Friedhofswesen
Markt 1-2
39164 Wanzleben - Börde
Tel.: 039209/ 447-47
Fax: 039209/ 447-44
E-Mail: Carolin.Axmann@wanzleben-boerde.de
Die Satzungen finden Sie hier >>