Teledienste - gewerbeanzeigepflichtig
Leistungsbeschreibung
Teledienste sind (im Unterschied zu Mediendiensten) elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, die sich an einen individuellen Nutzer richten, wie Online-Shops, Online-Banking, Wetter- und Verkehrsdaten, Online-Spiele. Sie sind grundsätzlich zulassungs- und anmeldefrei.
Wer Teledienste im Rahmen einer gewerbeanzeigepflichtigen Tätigkeit betreibt, muss dies dem zuständigen Gewerbeamt anzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es sind ggf. Unterlagen erforderlich. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
Im Rahmen der Gewerbeanzeige nach Gebührenordnung LSA
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt