Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz
Durch das in Kraft treten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) am 2. Juli 2023 wurde der Schutz von Hinweisgebenden (sog. Whistleblowern) gestärkt. Hierdurch sollen Anreize geschafft werden, Rechts- und Regelverstöße aufzudecken und eine stärkere Transparenz zu schaffen.
Auch für die Mitarbeiter der Stadt Wanzleben - Börde wurde zu diesem Zweck eine Stelle eingerichtet.
Sollten Sie entsprechende Verstöße festellen, können Sie diese über folgende Kontaktewege melden:
per E-Mai meldestelle@landkreis-boerde.de
oder
auch anonym in einem verschlossenen Umschlag adressiert an den
Landkreis Börde
Interne Meldestelle
Bornsche Str. 2
39340 Haldensleben