Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen

Im Zuge der Pandemiebekämpfung haben viele Bürgerämter die Sprechzeiten reduziert und darum gebeten, Behörden-Angelegenheiten, wenn möglich, online zu erledigen oder zu verschieben. Sollte Ihr alter Personalausweis in den nächsten Wochen ablaufen, weist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat darauf hin, dass Sie der Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses nachkommen können.

Sollte Ihr Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus.Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien.

Nähere Einzelheiten können Sie auch unter dem regelmäßig aktualisierten Link https://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/06Passrechtliche-Hinweise/03Anerkennung-von-Ausweisdokumenten/Anerkennung-von-Ausweisdokumenten_node.html abrufen.