Bekanntmachung zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
Für die Stimmabgabe bei der Bundestagswahl, welche am 23. Februar 2025 stattfinden wird, wird das Gebiet der Stadt Wanzleben - Börde in 16 Wahlbezirke eingeteilt.
Je Wahlbezirk sind ein Wahlvorsteher, ein stellvertretender Wahlvorsteher und weitere vier bis sechs Mitglieder zu berufen. Die Wahlvorstände werden aus dem Kreis der Wahlberechtigten des Wahlgebietes bestellt.
Die Parteien und Wählergruppen in der Stadt Wanzleben - Börde sind aufgefordert, bis zum 24. Januar 2025 Wahlberechtigte als Beisitzerinnen und Beisitzer für die Wahlvorstände vorzuschlagen.