Grabenschau 2025

Bekanntmachung

Durchführung Grabenschau 2025

gemäß Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt § 67 gültig in der Fassung ab 01.04.2011 zuletzt geändert durch Artikel des Gesetzes zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften vom 21.03.2013 (GVBl.LSA S. 116) werden in der Zeit vom 24.03.2025 bis 03.04.2025 die Grabenschauen für die Gewässer erster und zweiter Ordnung durchgeführt.

Die Schaukommission hat gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz das Recht:

Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und Anlagen zu kontrollieren.

Eigentümer und Anlieger haben entlang der Gewässer die Wege für die Durchführung der Schau freizuhalten, sowie Vorsorge hinsichtlich des ungehinderten Betretens des Grundstückes zu gewährleisten.

 

Die Termine der einzelnen Schaubezirke können in der Geschäftsstelle des Unterhaltungsverbandes erfragt werden.

Wollen Sie Hinweise oder Mängel an den Gewässern zweiter Ordnung bekannt geben, wenden Sie sich bitte an die Schaubeauftragten, an die zuständige Gemeindeverwaltung oder schriftlich an den:

Unterhaltungsverband Untere Ohre
Ramstedter Straße 26
39326 Zielitz

und für die Gewässer erster Ordnung an den

Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen- Anhalt
Flussbereich Schönebeck
Amtsbreite 1
39218 Schönebeck