Betrieb eines Alten- oder Pflegeheims anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Alten-/Pflegeheim betreiben wollen, müssen Sie dies (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung) bei der Heimaufsichtsbehörde anzeigen.
Voraussetzungen
- Sie müssen dauerhaft in der Lage sein, eine ausreichende und gleichmäßige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten.
- Ihre Pflege und Versorgung müssen der nach dem Pflegeversicherungsgesetz und den rahmenvertraglichen Vereinbarungen gebotenen Qualität entsprechen.
-
Ihre Pflegeeinrichtung muss
- wirtschaftlich arbeiten,
- unter der fachlichen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen,
- geeignete Pflegekräfte beschäftigen und
- in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht sein.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeige spätestens drei Monate vor der Aufnahme des Betriebes.
Was sollte ich noch wissen?
Landesverwaltungsamt
Bemerkungen
Betrieb eines Alten- oder Pflegeheims anzeigen
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt