Befähigungszeugnis für Verantwortliche für Veranstaltungstechnik beantragen

Leistungsbeschreibung

Für Bühnenveranstaltungen ist die Leitung des technischen Bühnenbetriebs durch technische Fachkräfte vorgeschrieben.  Bei Bühnen mit einer Szenenfläche hinter der Bühnenöffnung von mehr als 200m² müssen diese im Besitz eines Befähigungszeugnisses nach § 39 Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) sein. Dies trifft auf Theatermeister (Bühnenmeister) und Beleuchtungsmeister zu. 

Für Veranstaltungen auf Bühnen mit einer Szenenfläche mit mehr als 50m² und nicht mehr als 200m² Grundfläche müssen die Aufgaben mindestens von einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung wahr genommen werden. Die Aufgaben können auch von erfahrenen Bühnenhandwerkern oder Beleuchtern wahrgenommen werden, die diese Aufgaben bereits in den letzten drei Jahren vor Inkrafttreten der VStättVO wahrnehmen durften und auch ausgeübt haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis zur Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bezogen auf die jeweilige Fachrichtung und Zusatzausbildung zum Studiomeister, Studiobeleuchtungsmeister, Theatermeister, Theaterbeleuchtungsmeister, Bühnenbeleuchtungsmeister, Bühnenmeister oder Hallenmeister
  • Nachweis zur Tätigkeit in einer Versammlungsstätte mit entsprechender Größe der Bühnen- oder Szenenfläche in den letzen drei Jahren
  • Nachweis zur Übertragung der Leitung des Bereiches in der jeweiligen Fachrichtung durch den Betreiber der Versammlungsstätte
  • Passbilder
  • Personalausweis

Rechtsgrundlage

Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (VStättVO LSA) vom 20.05.2009 (GVBl. LSA Nr. 9/2008 vom 27.05.2008
Bekanntmachung des MLV vom 30.10.2008-45.2-24001 (MBl. LSA Nr. 40/2008 vom 17.11.2008)

Was sollte ich noch wissen?

Die Befähigungszeugnisse werden auf Antrag von der obersten Bauaufsichtsbehörde ausgestellt.

Bemerkungen

Befähigungszeugnis für Verantwortliche für Veranstaltungstechnik beantragen

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt