Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner für einfache Abwicklung von Verwaltungsverfahren nutzen
Leistungsbeschreibung
Als Teil eines europaweiten Netzwerks ermöglichen Ihnen die einheitlichen Ansprechpartner einen einfachen Zugang zu Verwaltungen und Behörden.
Die einheitlichen Ansprechpartner helfen Ihnen,
- wenn Sie unternehmerisch in Deutschland tätig werden wollen oder
- wenn Sie sich Ihre berufliche Qualifikation formal anerkennen lassen wollen.
Die einheitlichen Ansprechpartner informieren Sie über:
- Antragstellung und erforderliche Unterlagen,
- zuständige Stellen,
- Kosten und
- Dauer des Verwaltungsverfahrens.
Die einheitlichen Ansprechpartner übernehmen für Sie auch die komplette elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren. Sie nehmen Ihren Antrag entgegen und leiten diesen an die zuständigen Behörden weiter. Sie ersparen sich dadurch Behördengänge.
Das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner besteht aus Internet-Portalen und persönlichen Ansprechpartnern.
Hinweis:
Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) unternehmerisch oder beruflich tätig werden wollen, finden Sie den passenden einheitlichen Ansprechpartner auf der Internetseite der EU-Kommission.
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Service der einheitlichen Ansprechpartner nutzen wollen, müssen Sie sich an den einheitlichen Ansprechpartner in dem jeweiligen Bundesland wenden, in dem Sie Ihr Vorhaben durchführen möchten:
- Gehen Sie auf die Internetseite des einheitlichen Ansprechpartners des für Sie relevanten Bundeslandes.
- Dort können Sie die für Ihr Vorhaben notwendigen Verwaltungsverfahren ermitteln. Dafür stehen in der Regel Suchfunktionen und/oder elektronische Assistenten zur Verfügung.
-
Anschließend werden Sie zu den entsprechenden Onlineverfahren geleitet.
Voraussetzungen
Den Service der einheitlichen Ansprechpartner können nutzen:
- Dienstleister,
- Unternehmen,
- Gründende und
- Personen, die sich ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen
aus
- der Bundesrepublik Deutschland,
- einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder
-
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), zur Zeit
- Island,
- Liechtenstein oder
-
Norwegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem konkreten Vorhaben ab.
Hinweis:
Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen einheitlichen Ansprechpartner.
Welche Fristen muss ich beachten?
bei der Abwicklung von Verfahren: Fristen hängen vom jeweiligen Verfahren ab und sind den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen zu entnehmen Hinweis: Die Frist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Bearbeitungsdauer
für die Bereitstellung von Informationen: auf den Internetportalen: sofort Anfragen per E-Mail: in der Regel bis zu 3 Tage für die Bearbeitungsdauer der Verfahren: Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Sie finden diese in den Beschreibungen der Verfahren.
Rechtsbehelf
keine
Anträge / Formulare
- Formulare: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweis:
je nach abzuwickelnden Verfahren kann Schriftform oder persönliches Erscheinen erforderlich sein. Details finden Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.
Was sollte ich noch wissen?
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt, Koordinierungsstelle EG-DLR.
Bemerkungen
open a business
Kurztext
- Verwaltungsverfahren über eine einheitliche Stelle Abwicklung
- Verwaltungsverfahren ohne Behördengänge einfacher und schneller online erledigen
-
den Service der einheitlichen Ansprechpartner können nutzen:
- Dienstleister
- Unternehmen
- Gründer
- Personen, die sich ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen
-
Informationen über:
- Antragstellung, Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen,
- zuständige Stellen,
- Kosten und
- Dauer des Verwaltungsverfahrens
- Auskunft durch: einheitlichen Ansprechpartnern (EA)
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Beantragung über: einheitliche Ansprechpartner (EA) können mit der kompletten Abwicklung von Verwaltungsverfahren beauftragt werden
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verschiedene Kontaktmöglichkeiten:
- EA-Online-Portale
- EA-Webseiten
- telefonische Ansprechpartner
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verschiedene Kontaktmöglichkeiten:
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zuständig: Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner
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Koordinierung: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
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Koordinierung: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt