Elektronischer Identitätsnachweis
Leistungsbeschreibung
Bei der Abholung des Personalausweises erklärt der/die Bürger/in gegenüber der für den Personalausweis zuständigen Stelle, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die zuständige Stelle schaltet die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ggf. ein oder aus.
Diese Entscheidung kann während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch Erklärung gegenüber der für den Personalausweis zuständigen Stelle jederzeit geändert werden.
Die elektronisch im Personalausweis gespeicherten Daten werden nur dann übermittelt, wenn
- ein Diensteanbieter ein gültiges Berechtigungszertifikat besitzt und
-
der/die Bürger/in vorab der Übergabe der persönlichen Daten mit der Eingabe einer Geheimnummer (PIN) zustimmt.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt