Gebäudeeinmessung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Gebäude neu errichten oder in seiner Größe verändern, müssen Sie dies erfassen lassen.

Der Grundriss und die Lage des Gebäudes werden vor Ort bestimmt und das Ergebnis in das Liegenschaftskataster übernommen.

Dieser Vorgang heißt Gebäudeeinmessung. Bei der Gebäudeeinmessung können Grundriss und Lage des Gebäudes in das Liegenschaftskataster übernommen werden. Für die Fortführung des Liegenschaftskatasters müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen.

Diese Unterlagen müssen von einer Vermessungsingenieurin oder einem -ingenieur erstellt werden. Sie als Eigentümerin oder Eigentümer müssen die Vermessungsingenieurin oder den Vermessungsingenieur privatrechtlich beauftragen.  

Verfahrensablauf

  • Sie beauftragen eine Vermessungsingenieurin oder einen -ingenieur.
  • Die Vermessungsingenieurin oder der -ingenieur erstellt geeignete Unterlagen.
  • Sie beantragen die Übernahme der Gebäudeeinmessung beim Landesamt für Vermessung und Geoinformationen (LVermGeo).
  • Das LVermGeo prüft Ihre Unterlagen.
  • Das LVermGeo übernimmt die Daten in das Liegenschaftskataster.

Voraussetzungen

  • das Gebäude wurde neu gebaut und ist größer als ca. 10 m²
  • oder das Gebäude wurde in der Größe durch Anbau oder Teilabriss verändert
  • Ihnen gehört das Gebäude

Welche Unterlagen werden benötigt?

Reichen Sie nach der Gebäudeeinmessung durch die Vermessungsingenieurin oder den –ingenieur die geeigneten Unterlagen beim LVermGeo ein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das LVermGeo setzt eine Frist, in der Sie die Gebäudeeinmessung beantragen müssen. Stellen Sie innerhalb dieser Frist keinen Antrag, veranlasst das LVermGeo ohne Antrag die Erfassung Ihres Gebäudes.

Bearbeitungsdauer

Nach Eingang der Unterlagen beim LVermGeo zeitnah.

Anträge / Formulare

Sie können die Einreichung geeigneter Unterlagen für den Gebäudenachweis (Gebäudeeinmessung) online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.            

Was sollte ich noch wissen?

Wenden Sie sich an eine Vermessungsingenieurin oder einen -ingenieur und an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

Bemerkungen

Gebäudeerfassung

Kurztext

  • Gebäudeeinmessung Durchführung
  • Wurde ein Gebäude neu errichtet oder in seiner Größe verändert, muss dies erfasst werden. Der Grundriss und die Lage des Gebäudes werden vor Ort bestimmt und das Ergebnis in das Liegenschaftskataster übernommen.
  • Voraussetzungen:
    • das Gebäude wurde neu gebaut und ist größer als ca. 10 m²
    • oder das Gebäude wurde in der Größe durch Anbau oder Teilabriss verändert
    • Besitz des Gebäudes
  • Gebühren:
    • etwa 50,00 EUR bis 80, 00 EUR
    • Die Gebühr erhöht sich um 15%, wenn Sie die Antragsfrist nicht einhalten.
    • Für die Vermessungsingenieurin oder den -ingenieur können weitere Gebühren anfallen.
  • Zuständig: Vermessungsingenieurin oder –ingenieur oder das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt