Haltung gefährlicher Hunde

Leistungsbeschreibung

Hunde der Rassen

  • Pitbull-Terrier
  • American Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier
  • sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden

dürfen gehalten werden, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter durch Vorlage einer Bescheinigung einer anerkannt sachverständigen Person oder Einrichtung über einen Wesenstest  nachgewiesen hat, dass der Hund zu sozialverträglichem Verhalten in der Lage ist.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt