Haltung von Nutztieren - Anzeige
Leistungsbeschreibung
Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Ziegen
- Einhufer
- Hühner
- Enten
- Gänse
- Fasane
- Perlhühner
- Rebhühner
- Tauben
- Truthühner
- Wachteln
- Laufvögel
- Gehegewild
- Kameliden
- andere Klauentiere
- Fische in Aquakulturbetrieben
-
Bienen
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat vor der Tierhaltung zu erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.
Bemerkungen
Haltung von Nutztieren - Anzeige
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt