Personalausweis ausstellen

Leistungsbeschreibung

Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion kann seit dem 01. November 2010 beantragt werden.

Der bisherige Personalausweis gilt bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer fort.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

Bearbeitungsdauer

ca. 2 Wochen

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

Bemerkungen

Ausstellung

Kurztext

Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion kann seit dem 01. November 2010 beantragt werden.

Der bisherige Personalausweis gilt bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer fort.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt