Kinderreisepass melden wegen Verlust

Leistungsbeschreibung

Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.

Bemerkungen

Kinderreisepass melden wegen Verlust

Kurztext

Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt