Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Für Länder, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, muss eine Befreiung von der Beibringung beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg beantragt werden. Der Antrag ist beim Standesamt zu stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt des Wohnsitzes der/s deutschen Partnerin oder Partners zuständig. Dort können Sie als Ausländerin oder Ausländer auch Informationen über das Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatstaates erhalten, um das Sie sich dann bei Ihrer zuständigen Heimatbehörde kümmern müssen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim zuständigen Standesamt.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
für die Beantragung
Gebühr
Bei Beachtung von ausländischem Recht
Gebühr
für die Ausstellung eines zusätzlichen Ehefähigkeitszeugnisses
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt