Finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft beantragen
Leistungsbeschreibung
Ungewollt kinderlose Paare können bei der Finanzierung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion (Kinderwunschbehandlung) eine Unterstützung aus Landes- und Bundesmitteln erhalten.
Die Zuschüsse können sowohl an Ehepaare, als auch an Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, gezahlt werden.
Welche Zuschüsse gibt es?
Sie erhalten bis zu 50% des Eigenanteils zurück. Der Zuschuss beträgt aber maximal
- 800 Euro für In-Vitro-Fertilisations- (IVF-Behandlung) bzw.
- 900 Euro für Intrazytoplasmatischen-Spermieninjektions-Behandlungen (ICSI-Behandlungen)
Die Förderung wird jeweils für den 1. Bis 3. Behandlungszyklus gewährt.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Bearbeitung der Anträge ist das Landesverwaltungsamt zuständig.
Voraussetzungen
- Zuwendungsempfänger sind Ehepaare und nichteheliche Lebensgemeinschaften.
- Das betroffene Paar muss seinen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.
- Das Alter der Frau liegt zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 40. Lebensjahr.
- Das Alter des Mannes liegt zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 50. Lebensjahr.
- Die Behandlung soll in einer Reproduktionseinrichtung im Land Sachsen-Anhalt erfolgen.
- Mit dem jeweiligen förderfähigen Behandlungszyklus ist noch nicht begonnen worden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Förderung der Kinderwunschbehandlung durch den Bund und das Land Sachsen-Anhalt
- Welche Unterlagen außerdem benötigt werden, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle im Landesverwaltungsamt.
Rechtsgrundlage
Landesförderung für Maßnahmen der assistierten Reproduktion (Kinderwunschbehandlung) ( Sachsen-Anhalt )
Was sollte ich noch wissen?
In bestimmten Fällen finanziert Ihre Krankenversicherung die künstliche Befruchtung. Informieren Sie sich darüber direkt bei Ihrer Krankenversicherung.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt