Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges
Leistungsbeschreibung
Der Bereich des Luftverkehrs umfasst die Erteilung von luftrechtlichen Genehmigungen und Erlaubnissen, wie z. B. Außenstart- und Landeerlaubnisse, Luftfahrtveranstaltungen, Einzel- und Dauererlaubnisse für Luftfahrer.
Zuständig für den Luftverkehr ist das Landesverwaltungsamt, Referat Verkehrswesen.
Das Landesverwaltungsamt übt auch die Luftaufsicht über alle Flugplätze des Landes aus und ist auch die zuständige Stelle für die Erteilung von luftrechtlichen Berechtigungen zum Führen von Luftfahrzeugen und Abnahme von Prüfungen zum Erwerb dieser Berechtigungen, die Zuverlässigkeitsüberprüfung für die Luftfahrer des Landes und das Flughafenpersonal.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt