Presserecht
Leistungsbeschreibung
Das Presserecht ist ein Teilbereich des Medienrechtes, der sich, ausgehend von der Pressefreiheit in Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse befasst.
Verstöße gegen das Landespressegesetz sowie den Rundfunkgebührenstaatsvertrag werden mit Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgeldbescheiden geahndet.
Was sollte ich noch wissen?
Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Bemerkungen
Presserecht
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt