Bestellung als Steuerberater beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie künftig als Steuerberater oder Steuerberaterin in Sachsen-Anhalt arbeiten möchten, ist dazu die amtliche Bestellung durch eine Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt erforderlich.
Neben der bestandenen Steuerberaterprüfung beziehungsweise Eignungsprüfung (oder der Befreiung von der Steuerberaterprüfung) entscheidet Ihre persönliche Eignung darüber, ob Sie für die Tätigkeit bestellt werden.
Verfahrensablauf
- Der Antrag auf Bestellung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen.
- Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular und die Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer ein und überweisen Sie die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.
- Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
- Die Bestellung erfolgt durch Aushändigen einer Urkunde.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Mitarbeiter der Steuerberaterkammer gern nähere Auskunft.
Hinweis: Mit der Bestellung werden Sie zugleich Pflichtmitglied der Steuerberaterkammer.
Voraussetzungen
Sie werden als Steuerberater oder Steuerberaterin bestellt, wenn
- Sie die Steuerberaterprüfung beziehungsweise Eignungsprüfung bestanden haben oder von der Steuerberaterprüfung befreit wurden,
- Sie in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben,
- Sie nicht infolge strafrechtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben,
- Sie keine Tätigkeit ausüben, die mit dem Beruf unvereinbar ist (zum Beispiel als Angestellter in einem anderen Beruf oder Gewerbetreibender),
- Ihnen die Deckungszusage eines Berufshaftpflichtversicherers vorliegt (für Angestellte: Nachweis der Aufnahme in die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers)
- Sie nicht aus gesundheitlichen Gründen daran gehindert sind, den Beruf als Steuerberater ordnungsgemäß auszuüben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bescheinigung über die bestandene Steuerberaterprüfung oder Eignungsprüfung bzw. die Befreiung von der Steuerberaterprüfung (beglaubigte Abschrift)
- Passbild
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG) – zur Vorlage bei der Steuerberaterkammer
- Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
- Vordruck zur Pflichtenerklärung
-
für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer zusätzlich:
- Bescheinigung der Berufsorganisation, dass einer Bestellung nichts entgegensteht (Bescheinigung nach § 34 Abs. 4 Satz 2 DVStB)
Welche Fristen muss ich beachten?
Unmittelbar nach der Bestellung müssen Sie sich beruflich niederlassen und arbeiten, andernfalls hat die Steuerberaterkammer Ihre Bestellung zu widerrufen.
Rechtsbehelf
Gegen die Versagung der Bestellung als Steuerberater ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.
Was sollte ich noch wissen?
Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Zum Domfelsen 4
39104 Magdeburg
Bemerkungen
Bestellung
Kurztext
Um als Steuerberater oder Steuerberaterin zu arbeiten, müssen Sie von der Steuerberatungskammer bestellt werden. Die Bestellung zum Steuerberater oder zur Steuerberaterin muss schriftlich, durch einen amtlichen Vordruck, beantragt werden. Sind alle Voraussetzungen für die Bestellung gegeben, wird eine Berufungsurkunde ausgestellt. Außerdem werden Sie in das Berufsregister eingetragen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt