Förderverfahren in der Stadt Wanzleben-Börde

Bund fördert Schulen unserer Gemeinde

Eine gute, moderne Bildungsinfrastruktur ist Voraussetzung für ein leistungsstarkes Bildungssystem und ein wichtiger Standortfaktor für Familien und die Wirtschaft. In den vergangenen Jahren hat sich im Bereich der Schulinfrastruktur, deren Errichtung und Instandhaltung eine Aufgabe der kommunalen Schulträger ist, ein erheblicher Sanierungs- und Modernisierungsrückstand entwickelt. Um diesen abzubauen, gewährt das Land Sachsen-Anhalt Zuwendungen aus Bundesmitteln für Investitionen der finanzschwachen Kommunen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur.

Die Stadt Wanzleben-Börde kann mit Hilfe der Förderung der Schulinfrastruktur und der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen, zwei seiner Grundschulen teilsanieren. Die Zuwendung, ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, wird in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung in Höhe von bis zu 90 von Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

1.     Teilsanierung und Barrierefreier Zugang zur Grundschule „An der Burg“ Wanzleben

343.264,77 € Gesamtausgaben, davon zuwendungsfähige Ausgaben 320.792,05 €, der Bund beteiligt sich mit 284.978,92 €. Der Eigenanteil der Stadt Wanzleben-Börde beträgt 58.285,85 € 

  • Barrierefreier Zugang zur Schule, Anbau eines Aufzuges
  • Sanierung der Speiseräume (Wir gestalten eine Mensa).
  • Errichtung einer neuen WC-Anlage mit einem behindertengerechten WC.
  • Errichtung von Umkleideräumen.
  • Teilsanierung des Sanitärtraktes der Sporthalle, Fenster und Fassade

2.     Grundschule „Friedrich von Matthisson“ Hohendodeleben, Brandschutztechnische Ertüchtigung der Treppenhäuser.

92.706,64 € Gesamtausgaben, davon zuwendungsfähige Ausgaben 81.455,65 €, der Bund beteiligt sich mit 73.310,08 €. Der Eigenanteil der Stadt Wanzleben-Börde beträgt 19.396,56 €

  • Rauchschutzelemente
  • Rauchabzüge
Bund GS Wzl
Bund GS Hodo

Europa und Land fördern Spielplatz in Wanzleben

Das Bauvorhaben „Spielplatz Wanzleben – Aufbau von Spielgeräten und Gestaltung der Anlage“ wird durch die LEADER-Aktionsgruppe Bördeland mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums ELER gefördert. Insgesamt stehen 57.439,85 € zu Verfügung. Davon wird die Maßnahme mit 43.079,88 € gefördert. Die Eigenmittel belaufen sich auf 14.359,97 €. Entlang der Lindenpromenade in Wanzleben wird ein neuer Kinderspielplatz entstehen. Es werden neue Spielgeräte angeschafft und installiert sowie Sitzgelegenheiten und Fahrradständer bereitgestellt. Das gesamte Gelände wird gestaltet und mit geeigneter Zuwegung ausgebaut.

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020

Schwerpunktbereich:   6 b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Maßnahme:                   M7 Dorferneuerung und –entwicklung

                                       FP 6314 Dorfentwicklung ab 2018

Vorhaben:                     Spielplatz Wanzleben – Aufbau von Spielgeräten und Gestaltung der Anlage

Bewilligungszeitraum: 23.08.2021 – 31.10.2022

Bund fördert Sanierung des Sockelbereiches

Das Bauvorhaben die Sanierung des Sockelbereiches des Anbaus der Grundschule „An der Burg“ Wanzleben wird aus Mitteln des Bundesprogramm „Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ als Projektförderung finanziert. Insgesamt stehen 84.700,05 € zur Verfügung. Davon wird die Maßnahme mit 59.290,04 € gefördert. Die Stadt Wanzleben-Börde beteiligt sich mit einem Eigenanteil in Höhe von 25.410,01 €. Zur Erhaltung von 110 Betreuungsplätzen für Kinder im Grundschulalter.

Der Sockelbereich des Anbaus wird durch die Feuchtigkeitsschäden aus dem Erdreich saniert und zusätzlich mit einer Dämmung versehen.

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturaufbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder aus Mitteln des Investitionsprogramms des Bundes RdErl. Des MS vom 27.04.2021

wanzleben an der burg

Sanierung der Straße Pförtchen, Dreileben

Das Bauvorhaben „Sanierung der kommunalen Straße „Pförtchen“ im Ortskern Dreileben“ wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Sachsen-Anhalt 2014-2020 (EPLR) aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert. Insgesamt stehen 276.542,58 € zu Verfügung. Davon wird die Maßnahme mit 207.400,00 € gefördert. Die Eigenmittel belaufen sich auf 69.142,58 €. Es erfolgt die Erneuerung der Straße Pförtchen in den Bereichen: Untergrundverbesserung, Herstellung einer Mischverkehrsfläche (Fahrbahn und Gehweg ungetrennt), Oberflächenentwässerung, Erneuerung der alten Beleuchtung.

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020.

Schwerpunktbereich:   6 b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Maßnahme:                   M7 Dorferneuerung und –entwicklung

                                      FP 6314 Dorfentwicklung ab 2018

Vorhaben:                     Sanierung der kommunalen Straße Pförtchen

                                      im Ortskern Dreileben

Bewilligungszeitraum:  01.08.2019 – 30.06.2022

Sanierung der Engen Straße, Dreileben

Das Bauvorhaben „Straßenbau Enge Straße in Dreileben“ wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Sachsen-Anhalt 2014-2020 (EPLR) unter Beteiligung des Bundes aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gefördert. Insgesamt stehen 184.978,94 € zu Verfügung. Davon wird die Maßnahme mit 129.073,93 € gefördert. Die Eigenmittel belaufen sich auf 55.905,01 € (inkl. nicht förderfähige Ausgaben). Es erfolgt eine zum Teil grundhafte Erneuerung der Verkehrsanlage Enge Straße in Dreileben (156 m Länge). Das betrifft die Teileinrichtungen Fahrbahn, Randstreifen, Gehweg, Oberflächenentwässerung und Beleuchtung.

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020.

Schwerpunktbereich:    Integrierte ländliche Entwicklung

Maßnahme:                   FP 6314 Dorferneuerung und –entwicklung

Vorhaben:                     Straßenbau Enge Straße in Dreileben

Bewilligungszeitraum:  22.11.2019 – 08.12.2021

Europa und Land fördern Sporthalle in Seehausen

Investitionsort:
Gartenstraße 5 b, 39164 Stadt Wanzleben – Börde    

Bauherr:
Stadt Wanzleben – Börde
Markt 1 -2
39164 Stadt Wanzleben – Börde

Planung:
aris arts gmbh
Hohe Straße 11
39164 Wanzleben – Börde

Bewilligungszeitraum:      28.02.2019 – 31.03.2022

Gesamtinvestition:           480.601,54 € 

davon Fördermittel:         432.541,39 € für Investitionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von Sportstätten mit Nutzungszwecken für die breite Öffentlichkeit.

Die Investition wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt und aus Eigenmitteln der Stadt Wanzleben – Börde   finanziert.

Das Vorhaben umfasst die energetische Ertüchtigung des Gebäudes durch Wärmedämmmaßnahmen an dem Gebäudedach, Erneuerung der Anlagentechnik und Einbau energiesparender Beleuchtung. Durch diese Investitionsmaßnahme soll ein Beitrag zum Klimaschutz und zur Verbesserung der Energieeffizienz geleistet werden. Der Erhalt und die energetische Sanierung der Sporthalle leisten für den Schulstandort auch einen wesentlichen Beitrag zur integrierten Entwicklung des ländlichen Raums.

Logos Stark III
EFRE hier.investiert.europa.in.d.zukunft 4c print