Bis 19. Januar 2024 alten „Papierführerschein“ tauschen
Umtauschpflicht. Für Inhaber eines alten (rosa) Papierführerscheines mit Ausstellung vor dem 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Inhabers ausschlaggebend. Für Personen, die im Besitz eines „Kartenführerscheines“ sind, ist das Ausstellungsdatum für die vorgeschriebene Umtauschfrist relevant.
Domenik Siegmund, Sachgebietsleiter der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Börde ruft dazu auf, sich rechtzeitig um einen Termin zum Pflichtumtausch des Führerscheins zu kümmern. „Die Umtauschfrist für Führerscheininhaber der Jahrgänge 1965/70 endet in knapp einem Jahr, am 19. Januar 2024. Die betroffenen Jahrgänge sind gut beraten, einen Umtauschtermin bei der Fahrerlaubnisbehörde zu buchen.“ Genau dafür steht der auf dem Internetportal des Landkreises Börde ein Onlinebuchungsservice (den Link findet man auf der Startseite www.landkreis-boerde.de) zur Verfügung. Hier werden täglich neue Termine freigeschaltet.
Siegmund erinnert: „Inhaber alter Papierführerscheine der Geburtenjahrgänge vor 1965 müssten, wenn sie die Frist eingehalten haben, bereits im Besitz eines neuen EU-Kartenführerscheines sein. Wer das noch nicht erledigt hat, der sollte einen Umtauschtermin buchen.
Zum Buchungsservice / bitte hier klicken
Die anstehenden Umtauschfristen in der Übersicht:
Geburtsjahr / Inhaber von Papierführerscheinen / Ausstellungsdatum bis 31.12.1998
Vor 1953 / Umtausch bis 19.01.2033
1953 bis 1958 / Umtausch endete am 19.07.2022
1959 bis1964 / Umtausch endete am 19.01.2023
1965 bis 1970 / Umtausch bis 19.01.2024
1971 oder später / Umtausch bis 19.01.2025
Ausstellungsjahr / Inhaber Karten-Führerschein / Ausstellungsdatum ab 01.01.1999
1999 bis 2001 / Umtausch bis 19.01.2026
2002 bis 2004 / Umtausch bis 19.01.2027
2005 bis 2007 / Umtausch bis 19.01.2028
2008 / Umtausch bis 19.01.2029
2009 / Umtausch bis 19.01.2030
2010 / Umtausch bis 19.01.2031
2011 / Umtausch bis 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 / Umtausch bis 19.01.2033
Quelle: Landkreis Börde