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Drogenhilfeberatung

Leistungsbeschreibung

Beratungsstellen und ambulante Behandlungsstellen, die Suchtgefährdeten und Suchtkranken Beratungs- und Hilfestellung zum Ausstieg aus dem Drogenmissbrauch anbieten, werden vom Land Sachsen-Anhalt gezielt gefördert.

Das Förderprogramm finden Sie in der Förderdatenbank des Landes Sachsen-Anhalt unter www.foerderprogramme.sachsen-anhalt.de.

Der Förderantrag ist beim Landesverwaltungsamt, Referat Gesundheitswesen, Zuwendungen, Recht bis spätestens zum 10.05.  des Jahres für das jeweils folgende Halbjahr zu stellen.

Weiterführende Informationen zur Drogen- und Suchtberatung finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Gesundheit und Soziales (MS).

Bemerkungen

Drogenhilfeberatung

Kurztext

Beratungsstellen und ambulante Behandlungsstellen, die Suchtgefährdeten und Suchtkranken Beratungs- und Hilfestellung zum Ausstieg aus dem Drogenmissbrauch anbieten, werden vom Land Sachsen-Anhalt gezielt gefördert.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt