Kinderreisepass melden

Leistungsbeschreibung

Sie sind verpflichtet, das Abhandenkommen des Kinderreisepasses unverzüglich zu melden. Eine Meldung ist bei folgenden Ereignissen notwendig:

  • Meldung wegen Diebstahl
  • Meldung wegen Verlust
  • Meldung wegen Wiederauffinden
     

Was sollte ich noch wissen?

Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Bemerkungen

Kinderreisepass melden

Kurztext

Sie sind verpflichtet, das Abhandenkommen des Kinderreisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:

  • Meldung wegen Diebstahl
  • Meldung wegen Verlust
  • Meldung wegen Wiederauffinden
     

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt