Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II melden
Leistungsbeschreibung
Der Verlust einer ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil II ist der zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen, die das Kraftfahrt-Bundesamt hiervon unterrichtet. Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet die in Verlust geratene Bescheinigung einen Werktag nach Eingang der Mitteilung von der Zulassungsbehörde im Verkehrsblatt mit einer Frist von 14 Tage zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde auf.
Eine neue Zulassungsbescheinigung darf erst nach Ablauf der Frist ausgefertigt werden. Wird die in Verlust geratene Zuassungsbescheinigung Teil II wieder aufgefunden, ist diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abzuliefern.
An wen muss ich mich wenden?
Kennzeichenführende Kfz-Zulassungsbehörde entsprechend Ihres Kfz-Kennzeichens (zum Beispiel MD = Magdeburg)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- bei Diebstahl: Anzeigebestätigung der Polizei
- Verlusterklärung ggf. Versicherung an Eides statt
Welche Gebühren fallen an?
Grundgebühr: 10,20 Euro
Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzliche Kosten hinzukommen.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt