Aufnahme an einer Grundschule anmelden
Leistungsbeschreibung
In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. In der Grundschule werden vor allem Grundfähigkeiten und -fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt.
Im 4. Schuljahrgang erhalten Sie für Ihr Kind eine unverbindliche Schullaufbahnempfehlung zur Wahl des weiteren Bildungsgangs. Die Schullaufbahnempfehlung gilt als Orientierung, Sie entscheiden eigenverantwortlich über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes.
Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder Pflicht.
Verfahrensablauf
- Der Schulträger (in der Regel die Kommune) fordert Sie als Eltern auf, Ihr schulpflichtig werdendes Kind in der Grundschule anzumelden.
- Das ist fast immer die wohnort-nächste öffentliche Grundschule.
- Gemeinsam mit Ihrem Kind stellen Sie sich dann in der Grundschule vor und melden Ihr Kind dort an.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an den Schulträger (in der Regel die Kommune).
Voraussetzungen
- Alle Kinder, die bis zum 30. 6. eines Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
- Kinder, die bis zu diesem Stichtag das 5. Lebensjahr vollendet haben, können auch eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
- Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch
- Nachweis Masern-Impfung
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Schulträger informiert Sie über die zu beachtenden Fristen.
Rechtsgrundlage
Grundschule ( Sachsen-Anhalt )
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Grundschule finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt