Viehhandel (gewerblich) - Anzeige
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Viehsammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Veterinäramt (Landkreis/kreisfreie Stadt)
Bemerkungen
Viehhandel (gewerblich) - Anzeige
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt