Bekanntgabe des Flächennutzungsplanes der Stadt Wanzleben-Börde
Das Landesverwaltungsamt, Referat Bauwesen hat den vom Stadtrat der Stadt Wanzleben – Börde am 10.12.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossenen Flächennutzungsplan der Stadt Wanzleben – Börde in der Genehmigungsfassung „Flächennutzungsplan Stadt Wanzleben – Börde“, bestehend aus Planteil Nord und Planteil Süd vom 10.12.2020, mit Schreiben vom 14.05.2021 (AZ: 305.1.2-21101-531/BK) unter Ausnahmen sowie mit Auflagen und Hinweisen auf Grund von § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Der Flächennutzungsplan wird mit dieser Bekanntmachung wirksam (vgl. § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch).
Der Flächennutzungsplan umfasst die bis zum Jahr 2035 vorgesehene Entwicklung des Plangebietes soweit die vorliegenden Prognosen hierzu Aussagen zulassen.
Aufgabe des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in den Grundzügen. Der Flächennutzungsplan für die Stadt Wanzleben – Börde beschränkt sich ausschließlich auf diese Grundzüge, die im Rahmen von Bebauungsplänen weiterentwickelt und ausformuliert werden können.
Für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans hat die Stadt Wanzleben - Börde 166.726,72 € Euro über die Jahre 2018 bis 2020 investieren. Im Rahmen des Förderprogrammes Sachsen-Anhalt REGIO zur Förderung der Regionalentwicklung in Sachsen-Anhalt wurde die Maßnahme mit 80.000,00 € gefördert.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Wanzleben – Börde kann HIER eingesehen werden