Zur Löschung vorgesehen - Hortanmeldung
Leistungsbeschreibung
Die Hortanmeldung Ihres Kindes müssen Sie spätestens zur Schulanmeldung oder zum Schulhalbjahr für das kommende Schuljahr vorgenommen haben. In begründeten Fällen ist eine Ausnahme möglich.
Die Anmeldung erfolgt in der Regel über die jeweilige Einrichtung. Dort erhalten Sie auch Auskünfte über die Höhe der Hortkosten und die Betreuungszeiten.
Bemerkungen
Zur Löschung vorgesehen - Hortanmeldung
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt