Zur Löschung vorgesehen - Hortanmeldung

Leistungsbeschreibung

Die Hortanmeldung Ihres Kindes müssen Sie spätestens zur Schulanmeldung oder zum Schulhalbjahr für das kommende Schuljahr vorgenommen haben. In begründeten Fällen ist eine Ausnahme möglich.

Die Anmeldung erfolgt in der Regel über die jeweilige Einrichtung. Dort erhalten Sie auch Auskünfte über die Höhe der Hortkosten und die Betreuungszeiten.

Bemerkungen

Zur Löschung vorgesehen - Hortanmeldung

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt