Anmeldetermine für die Einschüler der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben – Börde
Die Stadt Wanzleben - Börde teilt mit, dass die Einschüler für das Schuljahr 2026 / 2027 bereits bis Februar 2025 persönlich angemeldet und vorstellig werden müssen. Dies betrifft Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 das sechste Lebensjahr vollenden.
Zur Anmeldung ist das Kind, sowie der Personalausweis des / der Sorgeberechtigten und die Geburtsurkunde des Kindes mitzubringen. Bei Alleinerziehenden oder nichtverheirateten Eltern ist eine Bescheinigung über das Sorgerecht vorzulegen.
Folgende Termine wurden anberaumt:
- Grundschule „Ernst Sonntag“ in Seehausen, Friedrich-Engels-Straße 10
Bezirk: Ortsteile Stadt Seehausen, Eggenstedt und Dreileben
Donnerstag, den 20.02.2025 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Grundschule „Martin Selber“ in Domersleben, Martin-Selber-Straße 1
Bezirk: Ortsteile Domersleben, Groß Rodensleben, Bergen und Hemsdorf
Montag, den 10.02.2025 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch, den 12.02.2025 in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Grundschule Zuckerdorf Klein Wanzleben, Mühlenplan 19
Bezirk: Ortsteile Zuckerdorf Klein Wanzleben, Remkersleben und Meyendorf
Mittwoch, den 12.02.2025 in der Zeit von 10:15 Uhr bis 17:00 Uhr
Online Anmeldung im Serviceportal
- Grundschule „Friedrich von Matthisson“ in Hohendodeleben, Matthissonstraße 17 a
Bezirk: Ortsteile Hohendodeleben, Schleibnitz und Klein Rodensleben
Mittwoch, den 19.02.2025 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Donnerstag, den 20.02.2025 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung
- Grundschule „An der Burg“ in Wanzleben, Lindenpromenade 28
Bezirk: Ortsteile Stadt Wanzleben, Blumenberg, Buch, Stadt Frankfurt, Bottmersdorf und Klein Germersleben
Montag, den 17.02.2025 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag, den 18.02.2025 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch, den 19.02.2025 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Listen für die Termine werden in den Kindertagestätten ausgehängt
Wenn beabsichtigt ist, ein Kind in freier Trägerschaft einzuschulen, bitten wir die Erziehungsberechtigten, der zuständigen öffentlichen Grundschule: Namen und Anschrift der Grundschule in freier Trägerschaft, mitzuteilen, in der das Kind eingeschult werden soll.
Ordnungsamt